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Beratungsstellenleiter*in

Jobs

Werden Sie Beratungsstellenleiter*in!

Das erwartet Sie als Beratungsstellenleiter*in im Lohnsteuerhilfeverein Soonwald-Nahe e. V. –
Ein modernes Arbeitsumfeld, ein überdurchschnittliches Erfolgshonorar und genug Zeit für die Mitgliederbetreuung ohne großen Verwaltungsaufwand.

Wir suchen ständig engagierte Beratungsstellenleiter*innen auf selbstständiger Basis.

Sie besitzen fachliche Kompetenz und ein hohes Maß an persönlicher Zuverlässigkeit? Unterstützen Sie den Lohnsteuerhilfeverein Soonwald-Nahe mit Ihrer Erfahrung und bewerben Sie sich als Beratungsstellenleiter*in!

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Tätigkeit als Beratungsstellenleiter*in im Lohnsteuerhilfeverein Soonwald-Nahe e. V. - wir übernehmen die Verwaltung für Sie.

Ihre Aufgaben

Als Beratungsstellenleiter*in betreuen und werben Sie Mitglieder.
Konkret beraten Sie auf folgenden Gebieten:

  • Lohn- und Einkommensteuer, inkl. Kirchensteuer und den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften i. S. des § 4 Nr. 11 StBerG

  • Kindergeldsachen nach dem EStG

  • Abgeltungssteuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen

  • Sonstige Zulagen (z. B. Altersversorgungszulage) und Prämien (Wohnungsbauprämien)

  • Arbeitgeberaufgaben im Zusammenhang mit Kinderbetreuung und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen.

Ihre Qualifikation

Diese Qualifikationen benötigen Sie als BeratungsstellenleiterIn:

  • Einen Abschluss in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.

  • Eine mindestens 3-jährige berufspraktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden nach Abschluss der Ausbildung.

  • Die berufspraktische Tätigkeit muss auf dem Gebiet des Steuerrechts innerhalb des Zeitraums an mindestens 16 Stunden wöchentlich erbracht worden sein. Wobei reine buchhalterische Aufgaben im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens sowie laufende Finanz- und Lohnbuchführung oder die Lohnsteuervoranmeldungen nicht ausreichen.

  • Sofern Sie den steuerberatenden, rechtsberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen angehören, Steuerbevollmächtigte oder vereidigte Buchprüfer*in i. S. des § 3 StBerG sind, erfüllen Sie kraft Gesetzes (§ 23 Abs. 1 StBerG) die geforderte Qualifikation.


Ihre Zulassung

  • Beratervertrag mit dem Lohnsteuerhilfeverein Soonwald-Nahe e. V. abschließen

  • Beratungsstellenleiter-Erklärung mit Nachweis der Qualifikation (z. B. Zeugnisse, Gehilfenbriefe, Tätigkeitsnachweise usw.) abgeben.

  • Weiterleitung des Zulassungsantrages durch den Lohnsteuerhilfeverein Soonwald-Nahe e. V. an die Aufsichtsbehörde.

  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O" beantragen und an die örtliche Aufsichtsbehörde weiterleiten

  • Erteilung der Zulassung durch die Aufsichtsbehörde an den Lohnsteuerhilfeverein Soonwald-Nahe e. V.


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